Mittwoch, 14. Oktober 2009

Vorsicht, Rad!

Marianne Bunyan hat heute in ihrem Blog auf einen kuriosen Artikel über Hunde in Unfallsituationen verwiesen:

"Geschieht in unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem nicht angeleinten Hund ein Unfall, kann ein Anscheinsbeweis ausreichen, um den Halter des Hundes für die Unfallfolgen haftbar zu machen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm." ...mehr lesen.


Ich frage mich, ob die Gesetzeslage in Österreich ähnlich ist..?

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