"Geschieht in unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem nicht angeleinten Hund ein Unfall, kann ein Anscheinsbeweis ausreichen, um den Halter des Hundes für die Unfallfolgen haftbar zu machen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm." ...mehr lesen.
Ich frage mich, ob die Gesetzeslage in Österreich ähnlich ist..?
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